June 5, 2022

Wie funktioniert eigentlich der Ernennungsausschuss bei der Weltsynode?

Matthias Müller

Am ersten Sitzungstag, Montag, dem 6.6.22, stehen wichtige Personalentscheidungen auf der Weltsynode an. Und die können heikel sein. Sie haben zugleich hohe Bedeutung für die Kirche. Wer wird z.B. als Leiter die nächsten fünf Jahre der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten auf Weltebene prägen? Für solche Entscheidungen ist der Ernennungsausschuss zuständig. Er schlägt den Präsidenten, den Sekretär, Schatzmeister, die Abteilungsleiter und verschiedenen Institutionsleiter vor, die auf Welt- und Divisionsebene arbeiten werden. (Auf dem obigen Foto sieht man die Verabschiedung der Ehepaare Bediako und Paulsen durch den bei der Weltsynode 2010 neugewählten Präsidenten Ted Wilson mit seiner Frau Nancy. | Foto: Matthias Müller)

1. Wie kommt der Ernennungsausschuss zustande?

Logischerweise wird der Ernennungsausschuss aus Delegierten gebildet. Die setzen sich im Rahmen ihrer Herkunfts-Division zusammen und machen Vorschläge, wen sie in den Ernennungsausschuss entsenden wollen. Insgesamt werden entsprechend einem bereits festliegenden Schlüssel sage und schreibe 268 Personen zum Ernennungsausschuss gehören. Kann so ein großer Ausschuss noch produktiv arbeiten? Es kommt auf die Leitung und eventuelle Vorarbeiten an, wobei alle hoffen, dass diese Vorarbeiten nicht unter die Rubrik „Politik“ fallen, siehe auch „geistlicher Aspekt“ weiter unten.

2. Wer darf in den Ernennungssauschuss?

Es gibt nur zwei Voraussetzungen: Er/sie muss als Delegierte(r) anwesend sein und darf kein Amt innehaben, das zur Wahl steht.

3.  Wann beginnt der Ernennungsausschuss mit der Arbeit?

Sobald alle 268 Mitglieder ausgewählt sind, trifft sich der Ausschuss in einem Raum abseits der Menge der anderen Delegierten und legt fest, wer den Ausschuss leiten soll. Sobald das klar ist und alle noch einmal darüber informiert wurden, worin ihre Aufgabe genau besteht, werden die ersten Wahlvorschläge erarbeitet, beginnend mit einem Vorschlag für den Präsidenten. Insgesamt müssen 113 Vorschläge für alle möglichen Ämter erntwickelt werden. Das bedeutet harte Arbeit, zumal dieses Mal die Versammlungsdauer von zehn auf sechs Tage gekürzt wurde.

Wer im Ernennungsausschuss landet, hat von den Diskussionen während der Geschäftssitzungen nichts, sondern kann sie nur aus dem Augenwinkel auf dem Bildschirm verfolgen. Da die Abstimmungen dieses Mal per Software stattfinden, müssen die Mitglieder des Ernennungsausschusses nicht wie bei früheren Gelegenheiten in das Plenum zurückkehren, sondern können in ihrem Raum bleiben, was viel Zeit spart. Die Wege sind nämlich lang, immerhin findet die Vollversammlung in einem Stadion mit 66.000 Sitzplätzen und entsprechenden Nebenräumen statt.

Wenn es gelingt, dass der Ernennungsausschuss am ersten Sitzungstag gegen 11 Uhr gewählt ist, können sich die Ausschussmitglieder bis ca. 12:30 Uhr den Bericht des Präsidenten anhören, Mittag essen und danach mit der Arbeit beginnen.

4. Wie geht der Ernennungsausschuss vor?

Als erste Position befasst sich der Ausschuss mit dem Wahlvorschlag für den Präsidenten. Ist der von allen Delegierten gewählt, kommt er mit in den Ernennungsausschuss und gibt Empfehlungen für seine künftigen Mitarbeiter, die der Ausschuss annehmen kann, aber nicht muss. Hat sich der Ausschuss auf eine(n) Kandidatin/en für ein bestimmtes Amt geeinigt, wird diese Person benachrichtigt. Wird ein Amtsträgen nicht wiedergewählt, bekommt er oder sie zuerst Bescheid, bevor die Person, die ihren/seinen Platz einnehmen soll, informiert wird.

Sobald also ein Name klar ist, werden die Diskussionen im Sitzungsplenum für einen „Bericht“ unterbrochen, „Bericht“ heißt in dem Fall: „Wir schlagen eine(n) Kandidatin/en für diese oder jene Aufgabe vor.“ In der Regel stimmen die Delegierten diesen Vorschlägen zu, können aber bei Bedarf auch direkt im Ernennungsausschuss Bedenken vortragen, die dann dort noch einmal gewichtet werden. Der Ausschuss entscheidet dann, ob er den Vorschlag aufrechterhält oder einen anderen Kandidaten benennt.

5. Gibt es besondere Herausforderungen?

Da wären zunächst die Sprachunterschiede – die Ausschussmitglieder kommen aus aller Welt. In diesem Jahr werden im Ausschuss Übersetzer zugegen sein, die aus der Hauptsprache Englisch ins Spanische, Französische und Russische übersetzen.

Ein weiteres Problem besteht dieses Jahr darin, dass rund 600 Delegierte nur per Fernzugriff an der Sitzung teilnehmen können. Die Online-Teilnahme erfordert naturgemäß besondere Maßnahmen in Sachen Vertraulichkeit und Datenschutz.

6. Der geistliche Aspekt

Jeden Sitzungstag beginnen die Ausschussmitglieder mit einer Andacht und Gebet, in dem sie Gott um seine Leitung bitten. Die bisherige Leitung der Generalkonferenz und der Exekutivausschuss haben dieses Anliegen seit Monaten auf ihrer Gebetsliste. Außerdem lief eine 40-tägige Gebetsaktion, an der sich Adventisten in aller Welt beteiligt haben.

Es gibt Grenzen für das, was der Mensch tun kann (und sollte). Viele Dinge muss man Gott überlassen und darauf vertrauen, dass er entsprechend handelt.

Weitere Informationen zur diesjährigen Generalkonferenz-Vollversammlung gibt es unter gcsession.org (englisch).

(nach einem Beitrag von Maryellen Hacko, ANN)

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